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Expertenrat

Muss ich die Heizung im Mehrfamilienhaus austauschen?

Frage von Heike K. am 23.04.2023 

Ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Meine Mutter ist 82 Jahre alt und hat das Nießbrauchrecht. Der Heizkessel ist 30 Jahre alt. Gilt die Austauschpflicht, obwohl meine Mutter über 80 ist? Ich als Eigentümer habe ja keinerlei Möglichkeit, die neue Heizung steuerlich abzusetzen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ob die Heizungs-Austauschpflicht gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst kommt es auf die Art der Heizung an. Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder eine Brennwertheizung, sind Sie von der Austauschpflicht nicht betroffen und müssen nichts unternehmen. Das Gleiche gilt auch dann, wenn Sie eine Wohnung in einem Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer bewohnt haben. In diesem Fall gilt der Bestandsschutz und die Heizung muss erst vom neuen Eigentümer getauscht werden.

Trifft keine der Ausnahmen zu, sind Sie zum Austausch der Heizungsanlage verpflichtet. Ab 2024 sind zudem die Anforderungen an den hohen Anteil erneuerbarer Energien einzuhalten. Laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.

Sie können Fördermittel für den Heizungstausch beantragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die übrigen Kosten steuerlich geltend zu machen. Möchten Sie die Sanierungskosten als Werbungskosten absetzen, empfehlen wir Ihnen die Unterstützung durch einen Steuerberater aus Ihrer Region.

Benötigen Sie darüber hinaus Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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