Ich betreibe im Einfamilienhaus eine Gasbrennwertanlage aus dem Jahr 2005. Muss ich ab 2029 mit 15 % Biogas betreiben? Oder gilt das nur, bei neuem Einbau?
In diesem Fall müssen Sie aller Voraussicht nichts unternehmen. Wenn es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt und kein Defekt vorliegt, können Sie die Heizung weiter, wie gewohnt betreiben. Das GEG betrifft nur neu eingebaute Heizungen.
Beachten Sie, dass Sie aktuell einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent zur Förderung einer neuen Heizung bekommen. Zudem steht ein Ergänzungskredit der KfW zur Verfügung, um die übrigen Kosten günstig zu finanzieren. Ob sich das für Sie lohnt, prüfen zum Beispiel Energieberater der Verbraucherzentrale für eine Pauschale von 30 Euro.