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Expertenrat

Welche neue Heizung eignet sich in einer Eigentumswohnung?

Frage von Andras H. am 09.06.2024 

In meiner Eigentumswohnung steht der Wechsel der Gastherme an. Welche Alternativen habe ich zu einer Erdgasheizung in einem innerstädtischen Mehrfamilienhaus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In einer Eigentumswohnung können Sie gemäß den GEG-Vorgaben für die neue Heizung auf eine neue Gastherme setzen, wenn Sie diese zukünftig mit Biogas betreiben. Alternativ kommt eine Elektroheizung infrage. Diese besteht aus schnell zu installierenden Infrarotheizplatten, die Wärme sonnengleich in den Raum abstrahlen. Ein Vorteil ist die Installation ohne wasserführende Leitungen. Die Platten sind gut regelbar und für die Kombination mit PV-Strom prädestiniert. Sind die Voraussetzungen ungünstig, fallen die Heizkosten unter Umständen aber sehr hoch aus.

Eine weitere Alternative ist die Split-Klima-Anlage. Diese besteht aus einer Außeneinheit, die Sie auf dem Dach oder an der Fassade montieren können, sowie weiteren Inneneinheiten. Letztere erwärmen oder kühlen die Räume im Umluft-Prinzip. Da sich die thermische Energie auch im Winter aus der Außenluft gewinnen lässt, arbeitet die Anlage sehr sparsam.

Welche Heizung am besten zu Ihnen und Ihrer Wohnung passt, lässt sich aus der Ferne leider nicht fundiert beurteilen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen hierzu die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten. Er erstellt verschiedene Varianten, vergleicht dabei Kosten sowie Einsparungen und gibt damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Denken Sie daran, dass es eine Förderung für die Heizung gibt. So zum Beispiel auch für die Split-Klimaanlage. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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