Ich habe meine alten Öltanks bereits wenige Tage vor der Antragsstellung für die Heizungstauschförderung entsorgen lassen (hat sich so ergeben, da der Energieberater langsamer war als der Entsorger). Somit liegt das Rechnungsdatum vor Antragsdatum. Kann ich die Rechnung der Entsorgung trotzdem einreichen? Habe ich versehentlich zu früh mit dem Heizungstausch begonnen (was ja nicht darf)?
In diesem Fall können Sie die Rechnung aller Voraussicht nach nicht einreichen. Denn sie markiert den Beginn der Maßnahme. Anträge sind aber vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Das schließt damit den Heizungs-Tausch-Bonus bei der Heizungsförderung aus.
Eine Ausnahme besteht, wenn Sie zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 mit der Maßnahme begonnen haben. Denn dann dürfen Sie die Heizungsförderung noch bis zum 30. November 2024 nachträglich beantragen.