Im Oktober 2024 wurde mir die KfW-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe im selbstgenutzten eigenen Haus ausgezahlt. Jetzt, im September 2025, möchte ich meinen Erstwohnsitz verlegen und nur noch meinen Zweitwohnsitz in dem Haus anmelden. Muss ich mit einer Rückforderung des Geschwindigkeits-Bonus rechnen?
Nein. Denn die Voraussetzungen zur Förderung mussten Sie zum Antragszeitpunkt erfüllen. Wichtig ist nur, dass Sie die Heizung 10 Jahre lang nutzen. Sollten Sie diese vorher austauschen, ist das dem Fördergeber zu melden. In diesem Fall kann es zu einer Rückforderung kommen. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Experten der KfW. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 539 9013.