Expertenrat

Muss ich einen Teil der Förderung für die Heizung zurückzahlen, wenn ich das Haus nach der Sanierung nicht mehr als Hauptwohnsitz nutze?

Frage von Caren M. am 05.09.2025 

Im Oktober 2024 wurde mir die KfW-Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe im selbstgenutzten eigenen Haus ausgezahlt. Jetzt, im September 2025, möchte ich meinen Erstwohnsitz verlegen und nur noch meinen Zweitwohnsitz in dem Haus anmelden. Muss ich mit einer Rückforderung des Geschwindigkeits-Bonus rechnen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein. Denn die Voraussetzungen zur Förderung mussten Sie zum Antragszeitpunkt erfüllen. Wichtig ist nur, dass Sie die Heizung 10 Jahre lang nutzen. Sollten Sie diese vorher austauschen, ist das dem Fördergeber zu melden. In diesem Fall kann es zu einer Rückforderung kommen. Sind Sie unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu den Experten der KfW. Diese erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 539 9013.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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