x
Expertenrat

Kann ich die Heizungsförderung stornieren und ohne Sperrfrist neu beantragen?

Frage von Theresia G. am 06.07.2026 

Ich habe einen Förderantrag für eine Wärmepumpenheizung gestellt und diesen am 16.04.2026 genehmigt bekommen. Die Förderung beträgt 55 %. Jetzt sind die Steuerunterlagen vom Steuerberater gekommen und ich hätte auch noch den Einkommensbonus beantragen können, da das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro liegt.

Kann ich den bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag ohne Sperrfrist stellen? Der Einbau der Wärmepumpenheizung erfolgt im September. Würde mich über eine positive Antwort sehr freuen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das gilt zumindest dann, wenn Sie einen neuen Antrag für die identische Heiztechnik stellen. 


Lassen Sie eine andere Wärmepumpe einbauen (zum Beispiel Erd- statt Luft-Wärmepumpe), kommen Sie um die Sperrfrist herum. Das nachträgliche Beantragen des Einkommensbonus ist in diesem Fall leider auch nicht möglich – das klappt nur bei einer Eigentümergemeinschaft, bei der jeder Eigentümer die infrage kommende Bonusförderung nachträglich selbst beantragt.

Wichtig: Wenn Sie den Antrag erneut stellen, gelten die gleichen Bedingungen wie zuvor. Das heißt, dass Sie dann auch einen neuen Auftrag zum Einbau der Wärmepumpe vergeben müssen. Die wichtigsten Informationen dazu geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Übrigens: Vergleichsangebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater oder Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Tools & Support für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo