Ich habe einen Förderantrag für eine Wärmepumpenheizung gestellt und diesen am 16.04.2026 genehmigt bekommen. Die Förderung beträgt 55 %. Jetzt sind die Steuerunterlagen vom Steuerberater gekommen und ich hätte auch noch den Einkommensbonus beantragen können, da das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro liegt.
Kann ich den bestehenden Vertrag kündigen und einen neuen Vertrag ohne Sperrfrist stellen? Der Einbau der Wärmepumpenheizung erfolgt im September. Würde mich über eine positive Antwort sehr freuen.
Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das gilt zumindest dann, wenn Sie einen neuen Antrag für die identische Heiztechnik stellen.
Lassen Sie eine andere Wärmepumpe einbauen (zum Beispiel Erd- statt Luft-Wärmepumpe), kommen Sie um die Sperrfrist herum. Das nachträgliche Beantragen des Einkommensbonus ist in diesem Fall leider auch nicht möglich – das klappt nur bei einer Eigentümergemeinschaft, bei der jeder Eigentümer die infrage kommende Bonusförderung nachträglich selbst beantragt.
Wichtig: Wenn Sie den Antrag erneut stellen, gelten die gleichen Bedingungen wie zuvor. Das heißt, dass Sie dann auch einen neuen Auftrag zum Einbau der Wärmepumpe vergeben müssen. Die wichtigsten Informationen dazu geben wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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