Mülheim an der Ruhr. Denkmalgeschützte Siedlung. Photovoltaik nicht erlaubt. Reihenhaus Bj.1921. Gasheizung von 2003 mit regelmäßiger Wartung. Werte laut Wartungsfirma ok. Was hätten sie für einen Vorschlag?
Geht es um eine neue Heizung, können Sie die Gasheizung eventuell mit einer Wärmepumpe ergänzen oder eine Split-Wärmepumpe allein betreiben. Bestehen Denkmalschutz-Anforderungen, kann das Aufstellen der Außeneinheit allerdings ein Problem darstellen. Möglich wäre dann eine innen aufgestellte Monoblock-Wärmepumpe, die allerdings Platz und vergleichsweise große Lüftungsöffnungen in der Außenwand benötigt. Solarthermie ist auch eine Option, genau wie PV vermutlich aber nicht zulässig. Für Biomasseheizungen fehlt in Reihenhäusern häufig der Platz. Wenn vorhanden, käme auch Fernwärme infrage. Alternativ können Sie eine neue Gasbrennwerttherme installieren und diese mit Biogas betreiben.
Wichtig zu wissen: Ohne das Gebäude und die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, können wir aus der Ferne leider keine fundierte Antwort geben. Wir empfehlen daher die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Denken Sie auch daran, Fördermittel für die neue Heizung zu beantragen, wenn Sie sich für ein System auf Basis regenerativer Energien entscheiden.