Meine Niedertemperatur-Gastherme (Etagenhzg.) kann nicht mehr repariert werden. Sie kann nur durch Brennwerttherme ersetzt werden. Am gleichen Kamin hängen 2 weitere Eigentümer, die sich weigern umzustellen. Habe ich rechtliche Möglichkeiten, diese zu zwingen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder eine Wärmepumpe in der Wohnung einsetzen. Infrage kommen dabei unter anderem Split-Wärmepumpen, die das Heizungswasser erwärmen. Alternativ können Sie sich auch für eine Multisplit-Wärmepumpe entscheiden. Diese heizt Ihre Wohnräume über die Luft auf. Einige Systeme erledigen dabei auch die Warmwasserbereitung für Ihre Wohnung. In beiden Fällen müssen Sie eine Außeneinheit auf dem Dach, an der Fassade oder auf dem Boden aufstellen können.
Aktuell gibt es aber strikte Vorgaben, wie bei dem Austausch einer Etagenheizung zu verfahren ist. Erst einmal müssen Sie entscheiden, ob das Haus künftig zentral oder dezentral beheizt werden soll. Dazu haben Sie fünf Jahre Zeit. Entscheiden Sie sich mit den übrigen Eigentümern für eine zentrale Beheizung, haben Sie acht weitere Jahre Zeit zur Umsetzung. Bis dahin gelten die GEG-Vorgaben an die neue Heizung nach aktuellem Stand nicht. Entscheiden Sie sich in den ersten fünf Jahren für eine dezentrale Beheizung, müssen Sie von da an bei jeder getauschten Heizung die GEG-Vorgaben erfüllen.
Möglich ist, dass die neuen Vorgaben, die ab Mitte 2027 gelten sollen, jede Heizung erlauben. Das bleibt allerdings abzuwarten.