Ich hab da mal eine Frage und zwar geht es darum, dass ich letztes Jahr 2 Wohnungen von meinen Eltern übernommen habe. Es gibt dort 3 Wohneinheiten und in der 3. wohnt mein Bruder, der diese Wohnung ca. 1997 meinen Eltern abgekauft hat. Es wurde 2012 eine Dachs Sterling Heizung eingebaut, die er meinen Eltern empfohlen hat. Nun gibt es dort familiäre Probleme durch ihn und er streitet ab, diese Heizung jemals gewollt oder mit abgezahlt zu haben, was aber leider nur mündlich so vereinbart wurde. Er zahlt auch keine Nebenkosten mehr, weil er die Wohnung nun verkaufen möchte, in der er bis letztes Jahr selbst drin gewohnt hatte. Es gab leider nie eine Hausverwaltung. Meine Frage wäre: Darf er diese Heizungsanlage mitbenutzen, obwohl er sie nicht mit abbezahlt hat, oder könnte man ihn vom Netz nehmen lassen?
Da es sich in diesem Fall um eine rechtliche Frage handelt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht in Wohnungseigentümergemeinschaften. Dieser prüft alle vorhandenen Umstände, bevor er Ihnen eine fundierte und rechtssichere Auskunft gibt. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.