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Expertenrat

Darf ein Wohnungseigentümer eine Heizung nutzen, obwohl er diese nicht mit gezahlt hat?

Frage von Heike  P. am 25.06.2022 

Ich hab da mal eine Frage und zwar geht es darum, dass ich letztes Jahr 2 Wohnungen von meinen Eltern übernommen habe. Es gibt dort 3 Wohneinheiten und in der 3. wohnt mein Bruder, der diese Wohnung ca. 1997 meinen Eltern abgekauft hat. Es wurde 2012 eine Dachs Sterling Heizung eingebaut, die er meinen Eltern empfohlen hat. Nun gibt es dort familiäre Probleme durch ihn und er streitet ab, diese Heizung jemals gewollt oder mit abgezahlt zu haben, was aber leider nur mündlich so vereinbart wurde. Er zahlt auch keine Nebenkosten mehr, weil er die Wohnung nun verkaufen möchte, in der er bis letztes Jahr selbst drin gewohnt hatte. Es gab leider nie eine Hausverwaltung. Meine Frage wäre: Darf er diese Heizungsanlage mitbenutzen, obwohl er sie nicht mit abbezahlt hat, oder könnte man ihn vom Netz nehmen lassen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da es sich in diesem Fall um eine rechtliche Frage handelt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht in Wohnungseigentümergemeinschaften. Dieser prüft alle vorhandenen Umstände, bevor er Ihnen eine fundierte und rechtssichere Auskunft gibt. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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