Sind Mieter mit einer Gasetagenheizung zu dem Check verpflichtet? Oder muss der Hauseigentümer dies tun? Werden die Kosten dann über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt, wenn der Vermieter den Check beauftragt und bezahlt?
Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (EnSimiMaV) heißt es dazu in § 2: "Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen [...]"
Weiter heißt es: "Hat der Gebäudeeigentümer einen Dritten mit dem Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung beauftragt, ist neben dem Gebäudeeigentümer der Dritte zur Erfüllung der Anforderungen nach Satz 1 verpflichtet." Dabei handelt es sich in der Regel um einen Kontraktor. Denn auch um die Wartung und Reparatur einer Anlage muss sich üblicherweise der Vermieter selbst kümmern.
Wir gehen zudem davon aus, dass die Kosten nicht umlagefähig sind. Grund dafür ist, dass es sich anders als bei den Wartungskosten nicht um wiederkehrende Ausgaben handelt. Letztere wären laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig.