Meine Tochter hat 2024 einen Antrag gestellt, die Einkommensteuerbescheide für 2021 und 2022 wurden eingereicht. Ich habe 2022 geheiratet, 2021 verlangt nun die KfW den E-Steuerbescheid von meinem Mann, obwohl ich nicht mit ihm zusammen gelebt habe. Habe 2021 ALG II bezogen, wird aber nicht angenommen, sondern die KFW verlangt einen E-Steuerbescheid von meinem Mann. Ist das zulässig?
Geht es um den Einkommensbonus zur Heizungsförderung, lässt die KfW nur Steuerbescheide als Nachweis des Einkommens zu. Eine Ausnahme gibt es lediglich für Rentner. Nachweisen müssen Sie das Einkommen dabei von allen relevanten Haushaltsmitgliedern. Dazu gehören alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft. Die Nachweise sind auch dann zu erbringen, wenn Sie im zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung noch nicht zusammengelebt haben.