Wir wollen unser Einfamilienhaus an unsere Tochter überschreiben mit Wohnrecht auf Lebenszeit. Welche Fördermittel für eine Wärmepumpe würde unsere Tochter erhalten, wenn sie nicht mit im Haus lebt? Das Haus ist 25 Jahre alt. Oder besteht die Möglichkeit, dass wir die Übertragung verschieben und die Fördermittel noch selbst als Eigentümer beantragen? Worauf ist dann dabei zu achten?
Die Heizungsförderung können nur Eigentümer von Gebäuden beantragen. Übernimmt Ihre Tochter das Haus, ohne darin zu wohnen, bekommt sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 35 Prozent, abhängig von der Art der Wärmepumpe. Beantragen Sie die Fördermittel vor der Überschreibung, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 35 Prozent als Basisförderung. Zudem können Sie:
Als selbstnutzende Eigentümer bekämen Sie also anstelle von 30 bis 35 Prozent bis zu 70 Prozent (gedeckelter Maximalbetrag) Förderung für die neue Heizung. Ob sich die Eigentumsverhältnisse nach der Sanierung ändern oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wichtig sind die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Antragstellung. Übertragen Sie das Haus, müssen Sie nur die mindestens 10-jährige Nutzungspflicht mit "übergeben". Diese geht dann auf Ihre Tochter über.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.