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Expertenrat

Wir wollen unserer Tochter unser Haus überschreiben. Sollten wir die Heizungsförderung noch vorher beantragen?

Frage von Uwe H. am 10.02.2026 

Wir wollen unser Einfamilienhaus an unsere Tochter überschreiben mit Wohnrecht auf Lebenszeit. Welche Fördermittel für eine Wärmepumpe würde unsere Tochter erhalten, wenn sie nicht mit im Haus lebt? Das Haus ist 25 Jahre alt. Oder besteht die Möglichkeit, dass wir die Übertragung verschieben und die Fördermittel noch selbst als Eigentümer beantragen? Worauf ist dann dabei zu achten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Heizungsförderung können nur Eigentümer von Gebäuden beantragen. Übernimmt Ihre Tochter das Haus, ohne darin zu wohnen, bekommt sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 35 Prozent, abhängig von der Art der Wärmepumpe. Beantragen Sie die Fördermittel vor der Überschreibung, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 35 Prozent als Basisförderung. Zudem können Sie:


  • 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus beantragen, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte funktionstüchtige Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen
  • 30 % Einkommensbonus beantragen, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt.

Als selbstnutzende Eigentümer bekämen Sie also anstelle von 30 bis 35 Prozent bis zu 70 Prozent (gedeckelter Maximalbetrag) Förderung für die neue Heizung. Ob sich die Eigentumsverhältnisse nach der Sanierung ändern oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wichtig sind die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Antragstellung. Übertragen Sie das Haus, müssen Sie nur die mindestens 10-jährige Nutzungspflicht mit "übergeben". Diese geht dann auf Ihre Tochter über.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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