Kann ich eine KfW Heizungsförderung, wenn die 30.000 € Höchstgrenze für mein Haus mit der bereits durchgeführten Maßnahme nicht ausgeschöpft sind, auch nochmals für eine weitere Maßnahme im gleichen Haus beantragen?
Ja, das ist möglich. Sie können das in Punkt 8.3 der BEG-EM-Richtlinie angegebene Budget für die Heizungsförderung komplett ausreizen und dürfen dazu auch mehrere Anträge stellen. Anders als bei der Förderung von Arbeiten am Gebäude selbst steht Ihnen die Summe bei der Heizungsförderung allerdings nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmalig zur Verfügung.