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Expertenrat

Wir sind drei Eigentümer eines Hauses, in dem unsere Eltern mit Nießbrauchrecht wohnen. Wie beantragen wir die Förderung für eine Wärmepumpe?

Frage von Gaby W. am 18.03.2025 

Meine Eltern haben ein Nießbrauchrecht auf ihre Immobilie. Mit meinen 2 Geschwistern stehen wir als Eigentümer im Grundbuch. Nun möchten wir einen Antrag zur Förderung einer Wärmepumpe stellen. Welchen Antrag müssen wir dazu nutzen? Kann ich den Antrag im Namen meiner Geschwister stellen oder muss jeder einen eigenen stellen? Es besteht die Einigkeit zu diesem Umbau.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall können Sie die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümerin allein stellen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Bitte beachten Sie, dass Sie den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus nicht beantragen können, da das nur für selbst nutzende Eigentümer möglich ist.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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