Den Referenz-Basisantrag der Heizungsförderung in 11/24 habe ich alleine gestellt, und habe nicht angegeben, dass meine Frau mit im Grundbuch steht. Ich möchte den Klima- und Einkommensbonus bekommen, da unser gemeinsames Einkommen unter 40.000 € liegt. Wie kann ich den Fehler berichtigen?
Handelt es sich nicht um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus, können Sie die Boni nachträglich leider nicht mehr beantragen. Das ist in dem Fall nur im Zuge des Erstantrags möglich. Haben Sie mit den Arbeiten noch nicht begonnen, können Sie den Antrag aber stornieren und neu stellen. Sie brauchen dazu einen neuen Vertrag mit Ihrem Handwerker, eine neue Bestätigung zum Antrag und müssen bei identischen Anträgen eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. In dieser Zeit dürfen Sie mit der Maßnahme noch nicht beginnen. Denn die Heizungsförderung ist vor Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Handelt es sich um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus, stellen Sie nach dem Basisantrag einen zusätzlichen Antrag für den Einkommens- und den Klimageschwindigkeitsbonus. Beide bekommen Sie dabei nur für die Wohnung, die Sie nachweislich selbst als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung bewohnen. Nutzen Sie zwei Wohnungen selbst, bekommen Sie die Boni dennoch nur für eine Wohnung.
Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.