Erst einmal danke für den "Förderüberblick Bestandsgebäude". Sehr gut gemacht und sehr hilfreich. Jetzt hätte ich aber trotzdem eine Frage:
Ein Kunde hat ein Gebäude mit Ölheizung (26 Jahre) und möchte dieses Jahr (2024) eine Fußbodenheizung + neuen Estrich einbauen. Im Jahr 2026/2027 soll auf eine Wärmepumpe umgebaut werden. Könnte man die Fußbodenheizung als Heizungsoptimierung fördern lassen? Es gibt ja die Vorgabe, mind. 2 Jahre und bei fossile Brennstoffe max. 20 Jahre.
Oder wäre es eine Möglichkeit einen Antrag auf Heizungsoptimierung (60.000 Euro) zu stellen für Fußbodenheizung und zeitgleich die Wärmepumpe (30.000 Euro) zu beantragen? Man hat ja 3 Jahre Zeit zur Fertigstellung.
Generell ist es möglich, erst die Fußbodenheizung im Zuge der Heizungsoptimierung nachrüsten und dann die Heizung mit Förderung austauschen zu lassen. Sicherer ist es dabei, die Anträge nacheinander zu stellen - theoretisch lassen sich Förderanträge für Maßnahmen am Gebäude und an der Heizung aber auch kombinieren.
Im konkreten Fall kommt die Lösung allerdings nicht infrage. Denn im Punkt 4.1 der BEG-EM-Richtlinie heißt es: "Gefördert wird die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind."
Sie geben die Ölheizung mit 26 Jahren an, wodurch die Förderung der Heizungsoptimierung nicht infrage kommt. Die Heizungsförderung können Sie dennoch beantragen. Auch hier lassen sich die Kosten der neuen Fußbodenheizung anrechnen, wobei das Budget insgesamt seit 2024 deutlich geringer ist.
Eine Alternative stellt der Steuerbonus für die Sanierung dar. Diesen können Sie auch für ältere Heizungen nutzen, wenn es um die Optimierung und die Nachrüstung der Flächenheizung geht. Anrechenbar sind dabei 20 Prozent der anfallenden Kosten, die Sie verteilt über einen Zeitraum von 3 Jahren von der Steuer absetzen können (Wichtig: Sanierung mind. 10 Jahre altes und selbst genutztes Wohnhaus; siehe EnSanMV Anlage 8).
Kombinieren Sie Steuerbonus und BEG-Förderung, ist darauf zu achten, dass sich die geförderten Kosten nicht überschneiden.
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