Vor ca. 3,5 Jahren habe ich eine neue Gasheizung in meinem Haus einbauen lassen. Da ich eine Förderung der KfW-Bank in Anspruch genommen habe, wurde auch ein hydraulischer Abgleich gemacht und alle Thermostate wurden ausgetauscht. Muss ich jetzt trotzdem noch den Effizienzcheck machen lassen?
Nach Absatz 5 § 2 der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) entfällt die Pflicht zur Heizungsprüfung für Gebäude:
Wir gehen daher davon aus, dass die Pflicht zur Heizungsprüfung in Ihrem Fall gilt. Eine rechtsverbindliche Antwort erhalten Sie hier von der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Energieeinspar-Verordnungen: Heizungscheck für Gasheizung Pflicht".