Fällt die Heizungsumwälzpumpe auch unter die Bezeichnung Armaturen und muss gemäß EnEV gedämmt werden? Wenn ja, welche Anforderungen bestehen an diese Dämmung (Dicke, Wärmedurchgangskoeffizient, etc.)?
Die Antwort gab die „Projektgruppe EnEV“ der Bauministerkonferenz:
In der Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz herrscht Einigkeit zu der Frage der EnEV-Anwendung auf Pumpen sowie auf Hausstationen (Wärmeübertrager) bei Fern- und Nahwärme:
Nach Auffassung der Projektgruppe sind Umwälzpumpen sowie Fern- und Nahwärme-Anschlussstationen keine Armaturen im Sinne von § 14 Absatz 4 und § 10 Absatz 2 EnEV; die Dämmvorschriften für Armaturen aus Anlage 5 finden hier also keine Anwendung. Diese Feststellung soll auch in der geplanten EnEV-Auslegung zum Thema Armaturendämmung zum Ausdruck kommen.