Ich habe eine Frage zu einem geplanten Heizungstausch.
Wir haben 2018 unser Dach sanieren lassen (finanziert über eine KFW-Einzelmaßnahme151/152).
Der U-Wert des Daches ist <=0,14W/(m²K).
Die bei der Sanierung eingebauten Velux-Dachflächenfenster haben einen U-Wert von <=1,0W/(m²K).
Wir wohnen in Baden-Württemberg und würden gerne eine neue Gasheizung einbauen lassen (Aktuell Öl-Zentralheizung).
Nun zu meiner Frage: Reicht die bereits durchgeführte Dachsanierung, um die 15% Heizanteil mit erneuerbaren Energien zu erfüllen?
Wenn ja, benötige ich hierzu noch ergänzende Unterlagen für die Behörden? (Z.b. eine Befreiungsbestätigung durch den Energieberater?). Oder reicht die "Bestätigung zum Antrag der Maßnahme 151/152 von unserem Energieberater aus? (Diese habe ich ja vorliegen).
Wenn es sich in Ihrem Fall, wovon wir ausgehen, um ein Gebäude mit maximal 4 Vollgeschossen handelt, dann erfüllen Sie mit der Dachdämmung die Anforderungen des EWärmeG schon komplett. Gefordert ist bei der Anrechnung einer Dachdämmung ein U-Wert von 0,192 Watt pro Quadratmeter und Kelvin für Schrägdächer - diesen Wert unterschreiten Sie deutlich.
Nach dem Heizungstausch müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen und bei der unteren Baubehörde einreichen. Wenn Sie statt der Sachkundigen-Unterschrift auf der letzten Seite die Bestätigung zum KfW-Antrag Ihres Energieberaters beifügen, sollte das eigentlich als Nachweis ausreichen und akzeptiert werden.
Noch zur Ergänzung: Beim Austausch einer Ölheizung gibt es eine attraktive Förderung, wenn eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien zum Einsatz kommt.