Mein Nachbar hat seine über 25 Jahre alte Gasheizung umgetauscht, dann hat er vom Staat 1.300 € Zuschuss bekommen. Meine Frage: Wo soll ich mich beraten lassen?
Fördermittel für den Einbau einer neuen Gasbrennwertheizung gab es leider nur bis Ende 2019. Seit diesem Jahr bekommen Sie Zuschüsse nur noch dann, wenn Sie die Gasbrennwertheizung spätestens in zwei Jahren oder gleich mit regenerativen Energien kombinieren. Im ersten Fall liegt der Zuschuss bei 20 Prozent, installieren Sie gleich eine Gas-Hybridheizung bekommen Sie 30 Prozent Förderung über das Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Kombinierbar ist die Gasbrennwertheizung dabei mit einer Solarthermieanlage, einem wasserführenden Pelletkaminofen, einem Holzheizkessel oder einer Wärmepumpe. Wichtig ist, dass die regenerativen Energieanlagen dabei mindestens 25 Prozent der Heizleistung Ihres Gebäudes abdecken können.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Beitrag "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung".
Eine unabhängige Beratung zur neuen Heizung erhalten Sie von der Verbraucherzentrale für Energieberatung. Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln, empfehlen wir Ihnen den Fördergeld-Service unseres Partners Wüstenrot.
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