Bei der Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) im Rahmen einer vom BAFA geförderten Einzelmaßnahme (BEG EM) muss der Haken beim Punkt "Ein Herstellernachweis zu jeder gemäß TMA relevanten Eigenschaft der verwendeten Materialien / Element für die folgenden Maßnahmen liegt vor." gesetzt werden. In welcher Form muss dieser Nachweis vorliegen? Konkreter Fall ist eine Sanierung von Fenster und Dach.
In der Regel handelt es sich dabei um Produktunterlagen oder Datenblätter. Im Falle der Fenster informieren diese beispielsweise über den U-Wert, der den TMA (technischen Mindestanforderungen) der Fördergeber entsprechen muss. Bei Dämmstoffen benötigen Sie hingegen Unterlagen, welche über die Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Materialien informieren.
Nach Angaben des BMWi bestehen im Allgemeinen keine besonderen Anforderungen an den Herstellernachweis. Eine formlose Erklärung über die Einhaltung der notwendigen Funktionen ist daher ebenso ausreichend.