Wenn ich für 2024 drei BEG-Einzelmaßnahmen Anträge stelle (1x Fenstertausch, 1x Dämmung und 1x Heizungsoptimierung). Habe ich dann mit iSFP 3x 60.000 € Fördersumme im Kalenderjahr oder nur 1 x die 60.000 €?
Die Höhe der anrechenbaren Kosten bei der Förderung steigt pro Jahr insgesamt auf 60.000 Euro an, wenn Sie einen iSFP haben, der die entsprechenden Maßnahmen vorschlägt. Nachlesen können Sie das unter Punkt 8.3.1 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 [Arbeiten am Haus ohne Heizungstausch; Anm. d. Red.] beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist."