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Expertenrat

Welche Kosten darf ich bei dem KfW-Ergänzungskredit ansetzen?

Frage von Artur N. am 05.06.2024 

Bis zu welcher Höhe darf der KFW 458 Ergänzungskredit in folgendem Fall beantragt werden? Den voraussichtlichen Zuschussbetrag haben wir auf Basis des Merkblatts "BEG Heizung Privatp. - WG (458)" in der Version 05/24 berechnet. Geplante förderfähige Gesamtkosten gemäß den Angaben der Expertin bzw. des Experten für Energieeffizienz oder der Fachunternehmerin bzw. des Fachunternehmers in der BzA: 42.400,00 EUR; berücksichtigte förderfähige Gesamtkosten nach den Produktbestimmungen aus dem oben genannten Merkblatt: 30.000,00 EUR; Kosten Laut Auftragsbestätigung 31.000 Euro.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben der KfW wird die genaue Kredit­höhe auf Basis der zugrunde liegenden Zuschuss­zusage der KfW und/oder dem Bewilligungs­bescheid des BAFA ermittelt. Haben Sie beides vorliegen, berücksichtigt die Förderbank die förderfähigen Kosten aus beiden Zuschüssen. Obergrenze der Förderung ist der Betrag von 120.000 Euro pro Wohneinheit.

Weitere Informationen zum Thema geben wir Ihnen im "FAQ KfW-Heizungsförderung - die wichtigsten Fragen und Antworten".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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