Bis zu welcher Höhe darf der KFW 458 Ergänzungskredit in folgendem Fall beantragt werden? Den voraussichtlichen Zuschussbetrag haben wir auf Basis des Merkblatts "BEG Heizung Privatp. - WG (458)" in der Version 05/24 berechnet. Geplante förderfähige Gesamtkosten gemäß den Angaben der Expertin bzw. des Experten für Energieeffizienz oder der Fachunternehmerin bzw. des Fachunternehmers in der BzA: 42.400,00 EUR; berücksichtigte förderfähige Gesamtkosten nach den Produktbestimmungen aus dem oben genannten Merkblatt: 30.000,00 EUR; Kosten Laut Auftragsbestätigung 31.000 Euro.
Nach Angaben der KfW wird die genaue Kredithöhe auf Basis der zugrunde liegenden Zuschusszusage der KfW und/oder dem Bewilligungsbescheid des BAFA ermittelt. Haben Sie beides vorliegen, berücksichtigt die Förderbank die förderfähigen Kosten aus beiden Zuschüssen. Obergrenze der Förderung ist der Betrag von 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Weitere Informationen zum Thema geben wir Ihnen im "FAQ KfW-Heizungsförderung - die wichtigsten Fragen und Antworten".