Wir möchten gerne unser vermietetes Wohnhaus energetisch sanieren. Vorrangig wären hier die Dämmung der obersten Geschossdecke und die Erneuerung einiger Fenster. Wir möchten hier gerne die Förderung von Einzelmaßnahmen beanspruchen. Beantragt werden sollen die jeweiligen Einzelmaßnahmen auf einmal. Muss hier jedes der Einzelmaßnahmen ein Mindestinvestitionsvolumen von mindestens 2.000 € (brutto) aufweisen oder genügt es, wenn bei einer gemeinsamen Beantragung die beiden Maßnahmen zusammen dieses Mindestinvestitionsvolumen erreichen?
Seit 2024 liegt das Mindestinvestitionsvolumen für Einzelmaßnahmen an Haus und Heizung bei 300 Euro (brutto). Der Betrag ist dabei jeweils pro förderbarer Maßnahme zu erreichen.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.