Welche Vorschriften sind zu erfüllen, wenn ich einen Holzboden auf Erdreich verlegen möchte? Wie ist die Regelung für eine Trockenschüttung auf Holzbasis? Wenn es um die Instandsetzung eines Holzbodens auf bzw. über einem Gewölbekeller geht, darf die Kuppel dann als Stütze für den Boden belastet werden? Gibt es auch hierfür Regelungen?
Grundsätzlich ist dafür zu sorgen, dass die Holzkonstruktion an keiner Stelle durch Niederschlagswasser, aufsteigende Feuchte oder Kondensatfeuchte in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Das bedeutet, dass alle tragenden bzw. lastverteilenden Konstruktionselemente durch entsprechende Sperrschichten gegenüber dem Fundament vor vertikal aufsteigender Feuchte und Spritzwasser durch Niederschläge zu schützen sind.
Darüber hinaus müssen Vorschriften für den baulichen Wärmeschutz (Energieeinsparverordnung), den Schallschutz und den Brandschutz beachtet werden. Ich empfehle Ihnen deshalb, unbedingt einen erfahrenden Planer (Architekt, Bauingenieur) zu konsultieren.
Die untere Geschossdecke von Wohngebäuden (auch Holzbau) sollte, wenn die darüber befindlichen Räume beheizt werden, einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,5 W/(m²K) nicht überschreiten. Wenn Holzfasern zur Dämmung verwendet werden, ist daher eine Dämmstoffstärke von mindestens 8 cm vorzusehen. Die Dämmschicht ist winddicht nach außen (kalte Seite) und luftdicht nach innen (warme Seite) einzubauen.
Bevor Sie einen Gewölbebogen belasten, sollten Sie unbedingt das fachliche Urteil eines Statikers einholen, welches den konkreten baulichen Zustand des Gewölbes berücksichtigt.
Leider ist die Sanierung schon vom Vorbesitzer durchgeführt worden. Laut Gutachter wird dieses als Leichtbau definiert. Es gibt einen Höhenunterschied von 3 cm auf einen Meter Länge (Wasserwege 1 Meter lang). Die Erdschüttung wurde auf einer Seite stark abgetragen und durch Megabit ausgetauscht. Daher vermute ich, dass die Seitenwand durch fehlendes Gewicht nachgegeben hat. Denn diese weist keinen Rundbogen mehr auf. Die Spitze der Kuppel ist auch um ca. 3 cm abgesackt und ebenfalls nicht mehr in Bogenform.