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Expertenrat

Was muss der Heizungsbauer bei einem hydraulischen Abgleich nach Verfahren B leisten?

Frage von Tobias S. am 08.08.2024 

Unser Heizungsbauer kann nur Verfahren A zum hydraulischen Abgleich machen. Das reicht der BAFA aber nicht. Diese möchte Verfahren B. Nun haben wir uns eine Heizlastberechnung erstellen lassen. Kann der Heizungsbauer mit diesen Daten nun das Formular für Verfahren B erstellen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Neben der Heizlastberechnung ist auch eine Rohnetzberechnung erforderlich, um die Anforderungen des Verfahrens B an den hydraulischen Abgleich zu erfüllen. Kann Ihr Heizungsbauer diese Leistungen nicht erbringen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Energieberater. Dieser kann dann die "Theorie" übernehmen, wohingegen der Handwerker den Einbau und die Einstellung der erforderlichen Armaturen übernimmt.

Welche Leistungen im Detail zu erbringen sind, können Sie auch im VDZ-Formular zum hydraulischen Abgleich nachlesen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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