Unser Heizungsbauer kann nur Verfahren A zum hydraulischen Abgleich machen. Das reicht der BAFA aber nicht. Diese möchte Verfahren B. Nun haben wir uns eine Heizlastberechnung erstellen lassen. Kann der Heizungsbauer mit diesen Daten nun das Formular für Verfahren B erstellen?
Neben der Heizlastberechnung ist auch eine Rohnetzberechnung erforderlich, um die Anforderungen des Verfahrens B an den hydraulischen Abgleich zu erfüllen. Kann Ihr Heizungsbauer diese Leistungen nicht erbringen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Energieberater. Dieser kann dann die "Theorie" übernehmen, wohingegen der Handwerker den Einbau und die Einstellung der erforderlichen Armaturen übernimmt.
Welche Leistungen im Detail zu erbringen sind, können Sie auch im VDZ-Formular zum hydraulischen Abgleich nachlesen.