Ich habe eine Frage bzgl. Förderung und Fassadendämmung. Ich dämme meine Außenwände von innen mit Lehmputz sowie Holzfaserplatten und komme auf einen Schichtaufbau von ca. 8 cm (4 cm Lehm + 4 cm Holzfaserplatte). Bei einem 38 cm Mauerwerk aus Vollziegeln komme ich somit auf einen U-Wert von ca. 0,6 W/m²K. Ich habe meinen U-Wert der Fassade also von ca. 1,4 auf 0,6 herunterbekommen. Leider bekomme ich dafür aber keine Förderung, weil der Zielwert nicht erreicht wurde. Wenn ich im iSFP jetzt aber angebe, dass ich in 10 Jahren, wenn das Dach saniert wird, auch die Fassade von außen dämme, sodass ich auf einen U-Wert von 0,24 komme, wird dann meine Innendämmung gefördert?
Nachträglich wird die Innendämmung nicht gefördert. Führen Sie die Maßnahme jedoch als Gesamtes durch und erreichen Sie dabei den U-Wert durch Außen- und Innendämmung, können Sie die Kosten aller Voraussicht nach komplett angeben. Aktuell steht Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Nehmen Sie diesen in Anspruch und lassen Sie die Arbeiten von einem Fachhandwerker durchführen, können Sie 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich geltend machen. Besondere technische Voraussetzungen sind dazu nicht zu erfüllen. Lassen Sie die Fassade dann später von außen dämmen, können Sie die BEG-Förderung der Fassadendämmung zusätzlich in Anspruch nehmen, da es sich um getrennte Maßnahmen handelt. Wie die Förderlandschaft in 10 Jahren gestaltet sein wird, lässt sich aktuell allerdings nicht vorhersagen.