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Expertenrat

Gilt der iSFP auch dann, wenn ich im Zuge der Sanierung eine Wohneinheit ergänze?

Frage von Verena B. am 23.09.2024 

Wir haben für unser EFH einen gültigen iSFP. Nun wollen wir im Rahmen der Dachsanierung auch einen Anbau realisieren, der einige Zimmer nach Westen hin erweitert. So wird das Haus mit dem Anbau dann als Zwei-Familienhaus genutzt. Ist der iSFP für die Sanierung Dach/Anbau dann überhaupt noch gültig? Kann ich den iSFP von EFH auf Zwei-Familienhaus ändern und so 120.000 € anstelle 60.000 € Förderbetrag für die Einzelmaßnahme pro Jahr erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Punkt herrscht Uneinigkeit unter den Experten. Generell gilt: Lässt sich der Anbau bzw. die Erweiterung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ fördern, kann das Gebäude Gegenstand der Energieberatung sein. Ein iSFP lässt sich damit grundsätzlich ausstellen.

Ob der Anbau oder die Erweiterung bereits im iSFP verankert sein muss, ist nicht eindeutig geregelt. Möglich ist, dass Sie sich die Erweiterung für die Zukunft vornehmen, aber noch nicht fest planen. In diesem Fall bekommen Sie den iSFP-Bonus auch, wenn die Erweiterung nicht im Sanierungsfahrplan ist. Steht die Planung bereits, sollte diese als Maßnahmenpaket auch im iSFP zu finden sein, um die Extra-Förderung zu erhalten.

Anders verhält es sich, wenn allein im Anbau oder in der Erweiterung neue Wohnflächen entstehen. Denn dann gilt das Vorhaben als Neubau und Sie können für die Erweiterung bzw. den Anbau nur die Neubauförderung nutzen. Den iSFP-Bonus bekommen Sie dann nicht.

Ob Sie den vorhandenen Sanierungsfahrplan nutzen können und den iSFP-Bonus bekommen, hängt also immer von den individuellen Gegebenheiten ab. Da wir diese nicht im Detail kennen, empfehlen wir für eine fundierte Auskunft den Kontakt zu den Experten des BAFA. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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