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Expertenrat

Erhalten wir den iSFP-Bonus für die Kombination von Einzelmaßnahme und ganzheitlicher Sanierung zum Effizienzhaus-100-Niveau?

Frage von Tobias D. am 12.02.2022 

Ich habe eine konkrete Frage zur Sanierung zum Effizienzhaus in Kombination mit einem iSFP (das Förderprogramm ist derzeit zwar gestoppt, soll aber nach allgemeiner Meinung im Laufe des Jahres wieder unverändert aufgenommen werden).

Uns liegt ein Sanierungsfahrplan zum Effizienzhaus 100 vor. Derzeit setzen wir in der ersten Stufe den Tausch der Heizung um (als Einzelmaßnahme, Förderung 45 % + 5 %). Wenn wir nun im nächsten Schritt die übrigen Maßnahmen des iSFP (Dach, Fassade und Fenster) gemeinsam umzusetzen und damit die EH 100-Stufe erreichen, erhalten wir dann als Förderung für diese gesamte Maßnahme die 32,5 % (27,5 % für die EH-100-Erreichung + 5 % iSFP-Bonus)?

Wir hätten den Sanierungsfahrplan nicht in einem Schritt umgesetzt (erst Heizung, danach der Rest) und die angestrebte Effizienzhausstufe wurde erst mit dem letzten (zweiten) Schritt erreicht. Der BEG-FAQ (Frage 9.2) zufolge müsste dies so zulässig sein. Oder mache ich einen Denkfehler?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um den iSFP-Bonus bei der Sanierung zu bekommen, müssen Sie die im Sanierungsfahrplan angestrebte Effizienzhaus-Stufe in mehreren Schritten erreichen. Ein Schritt kann dabei aus einer oder mehreren Einzelmaßnahmen bestehen oder aus einer Sanierung zu einer Effizienzhaus-Stufe. Erhältlich ist der Bonus dabei für Zwischenritte, die das Zielniveau noch nicht erreichen sowie für den letzten Schritt, mit dem die im Sanierungsfahrplan angestrebte Zielstufe erreicht wird (z. B. ein Effizienzhaus 100).

Wichtig ist, dass die Bauarbeiten nicht unmittelbar nacheinander erfolgen. Führen Sie die Baustelle ohne Unterbrechung fort, handelt es sich um die Sanierung in einem Schritt und Sie würden den iSFP-Bonus nicht erhalten.

Wir gehen davon aus, dass Sie den iSFP-Bonus wie geplant erhalten. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie hier jedoch nur von den Experten der Fördergeber. Diese erreichen Sie unter den Rufnummern 06196/908-1625 (BAFA) und 0800/539-9007 (KfW).


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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