Muss bei der Erstellung eines iSFP für ein Wohngebäude (und bei Inanspruchnahme der 5 % Mehrförderung) ein Effizienzhausstandard erreicht werden, wenn alle Sanierungsschritte des iSFP umgesetzt sind?
Nein. Sie müssen nicht zwangsläufig eine Effizienzhaus-Stufe erreichen, um den iSFP-Bonus nutzen zu können. Auch das Umsetzen aller aufgeführten Maßnahmen ist keine Pflicht und führt nicht dazu, dass Sie die Bonusförderung zurückzahlen müssen.