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Expertenrat

Bekomme ich den iSFP-Bonus als Energieberater für die Sanierung des eigenen Hauses?

Frage von Kerstin E. am 07.03.2022 

Ich bin selbst Energieberater, erstelle beruflich geförderte Sanierungsfahrpläne für Kunden und möchte nun privat bei unserem eigenen Haus verschiedene Sanierungsmaßnahmen vornehmen. Habe ich als Energieberater selbst die Möglichkeit, den 5 % iSFP-Bonus zu erhalten?

Beim KfW-Antrag ist die Vorgangsnummer des geförderten iSFPs anzugeben. Als Energieberaterin steht mir logischerweise kein geförderter iSFP zu und ein beim BAFA nicht registrierter iSFP wird nicht akzeptiert. Der iSFP ist jedoch gebäudebezogen und hätte ich ein Gebäude mit iSFP gekauft, würde ich diesen ja auch in Anspruch nehmen können.

Die Nachfrage beim BAFA ergab nur, dass sie keinen „pro forma Vorgang“ für einen mit 0 € geförderten Antrag erzeugen können, weil ich als Eigentümerin nicht antragsberechtigt bin. Stand jemand von euch schon vor dem gleichen Problem und hat vielleicht eine Lösung? Glaubt ihr, es macht Sinn, diese Regelungslücke bzw. Benachteiligung der Energieberater sowie deren Partner von Fördermitteln über den GIH zu adressieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BEG können Sie den iSFP-Bonus nur dann nutzen, wenn er für das Gebäude bereits erstellt wurde. Möglich ist das vor dem Kauf oder - davon gehen wir aus - durch einen weiteren Energieberater. Das BMWi erklärt, dass die Zusatzförderung für all jene gedacht ist, die sich selbst kein Bild von möglichen Sanierungsmaßnahmen machen können. Sie sollen damit einen Anreiz erhalten, die empfohlenen Maßnahmen in die Tat umzusetzen.

Auch wenn Ihnen der iSFP-Bonus nicht zur Verfügung steht, können Sie die BEG-Förderung in den verschiednen Bereichen ohne Einschränkungen nutzen. Das geht aus Punkt 9.15 der FAQs zum BEG hervor.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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