Ich habe einen Antrag auf Förderung einer Gas-Hybridheizung vor dem 14.8. gestellt. Es liegt noch kein Bescheid vor. Kann ich einen Sanierungsplan vom Energieberater nachreichen, um die zusätzlichen 5 % Förderung zu bekommen?
Anspruch auf die Förderung der Gas-Hybridheizung haben Sie nur dann, wenn Sie diese spätestens am 27.07.2022 beantragt haben. Denn bereits zum 28.08.2022 wurde die Förderung von Gasheizungen über die BEG durch die Bundesregierung gestrichen.
Den iSFP-Bonus können Sie nur dann nutzen, wenn ein iSFP bereits zur Beantragung erstellt war. Zudem war in diesem Fall auch bei der Förderung der Heizung die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten Pflicht. Aus diesen Gründen gehen wir davon aus, dass Sie den Bonus nicht nachträglich in Anspruch nehmen können.
Eine rechtlich verbindliche Auskunft erhalten Sie nach der individuellen Prüfung durch Ihren Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.