Die Vor-Ort-Energieberatung beinhaltet einen iSFP. Muss ich alle aufgezeigten Maßnahmen ausführen lassen, um den 5 % Bonus für eine Maßnahme zu bekommen?
Nein. Nach Angaben des BMWK kann für jede energetische Sanierungsmaßnahme eines iSFP, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, der Bonus beantragt werden. Er wird bereits ab der ersten Maßnahme gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der iSFP nicht innerhalb von 15 Jahren vollständig umgesetzt wird.