Ich möchte einen iSFP erstellen lassen, ohne diesen aber über die Förderung Energieberatung bei der BAFA (EBW) fördern zu lassen.
Wenn ich dann eine Einzelmaßnahme Fenster beantrage, woher kommt dann die Vorgangsnummer für den iSFP? Ich hatte das so vom Energieberater verstanden, dass man die Vorgangsnummer für den iSFP nur dann erhält, wenn man die Förderung nach EBW stellt.
Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der BEG-EM-Förderung beantragen. Ohne die Vorgangsnummer für den iSFP ist das leider nicht möglich. Nachlesen können Sie das unter anderem in den FAQ zur BEG-Förderung. Hier heißt es unter Punkt 2.11: "Der iSFP-Bonus von 5 % wird in der BEG gewährt, wenn ein im Förderprogramm ‚Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude‘ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wurde."
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "BAFA-Förderung für die Energieberatung".