Ich bin selbst Energieberater und nun besteht die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben, die ich selbst bewohnen möchte. Da ich für mich selbst keinen ISFP ausstellen kann, ist nun die Frage, ob mir ein befreundeter Energieberater einen ISFP vor Erwerb der Immobilie ausstellen kann und ich so die volle Fördersumme sowie die vollen zu fördernden Kosten nutzen kann? Welche Regelung ist hier aktuell?
Für das BAFA-Förderprogramm zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder Pächter eines Beratungsobjekts sind, dürfen für dieses keine Energieberater-Förderung in Anspruch nehmen. Da die Förderung Voraussetzung für den iSFP-Bonus ist, lässt sich dieser unter den oben genannten Umständen leider nicht nutzen.
Das gilt auch dann, wenn ein anderer Energie-Effizienz-Experte die Beratung erstellt, da Sie für die entsprechende Förderung des BAFA nicht zugelassen sind.
Eine Ausnahme besteht nach 2.17 in den FAQ zur BEG-EM-Förderung, wenn der Beratungsbericht für einen früheren Eigentümer erstellt wurde und für den iSFP-Bonus zugelassen ist (Alter, Inhalt etc.). In diesem Fall dürfen Sie den iSFP-Bonus als Energieberater für eine Maßnahme am eigenen Haus nutzen.
Sind Sie nicht alleiniger Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter oder Pächter des Beratungsobjekts, kommen die Energieberater-Förderung und der iSFP-Bonus ebenfalls für das Gebäude infrage