Ein Wohnblock aus den 60er-Jahren hat 6 Eingänge mit 6 verschiedenen Hausnummern. In jeder Hausnummer sind 10 WE. Der Eigentümer ist eine Wohnungsgesellschaft. Der Wärmeerzeuger befindet sich im Keller des ersten Hauseinganges und versorgt die anderen Nachbarhauseingänge mit. Nach aktuellen Infos sind die Eingänge durch Brandwände getrennt.
Frage: Wie soll ich die Förderung für die Energieberatung (iSFP) in diesem Fall beantragen? Grundsätzlich ist es für die Wohnungsgesellschaft ein Gebäude, demnach ist sicherlich auch nur eine Unterlage gewünscht. Sollte es später zu Förderungen von Einzelmaßnahmen kommen, hätte man das gesamte Gebäude gesamtheitlich erfasst. Dennoch lässt sich beispielsweise im BAFA-Portal immer nur eine Hausnummer bei den Anträgen eingeben.
Wie kann man hier am besten verfahren?
Eine Entscheidung ist hier immer individuell zu treffen. Entscheidend sind dabei unter anderem folgende Punkte:
Da die Gebäude wie beschrieben eigene Hausnummern haben, durch Brandwände abgegrenzt sind und die einzelnen Einheiten selbst unabhängig voneinander nutzbar sind, handelt es sich vermutlich um einzelne Häuser, für die je ein eigener iSFP erforderlich ist. Weitere Erläuterungen dazu gibt auch der Bausenator Bremen in einer ausführlichen Stellungnahme zum Thema.
Unser Tipp: Besprechen Sie den Fall individuell mit den Experten des BAFA, um eine sichere Entscheidung zu treffen und keine Fördergelder zu verlieren. Geht es um den Energieausweis sowie die Anwendung des GEG, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihres Landes.