Ich habe aktuell folgenden Fall: Ein Maklerbüro hat einen Kaufinteressenten für ein Objekt, der sich vor dem Kauf gerne einen iSFP ausstellen lassen will. Dazu zwei Fragen:
1. Gibt es eine Vollmacht mit der der aktuelle Eigentümer dem potenziellen Käufer die Antragstellung erlaubt?
2. Was passiert wenn der Käufer doch keine Kaufabsichten mehr hat. Könnte ein neuer Käufer dann ebenfalls die Förderung für die Energieberatung zum iSFP für das Gebäude in Anspruch nehmen ?
Zur Antragstellung der Förderung für die Energieberatung zum Erstellen des Sanierungsfahrplans sind nur die Eigentümer von Gebäuden selbst berechtigt. Der potenzielle Eigentümer kann allerdings die Rechnung des Energieberaters bezahlen oder er begleicht die Kosten beim aktuellen Eigentümer.
Einmal ausgestellt, ist der iSFP Gebäude-bezogen. Nach einem Verkauf profitieren dann also auch neue Eigentümer davon.