Ich hätte die Frage, ob es irgendeine Möglichkeit oder Erfahrung gibt, ob die BAFA bei einem nicht ausgezahlten iSFP, trotzdem die Einreichung eines Verwendungsnachweises für ein damit verbundene BAFA-BEG-EM zulässt? Bei den neuen TPN-3 wird man ja nun explizit danach gefragt und muss den Verzicht bestätigen. Bei den TPN-2 jedoch nicht und ich habe diesen Fehler begangen.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn im FAQ zur BEG steht in Bezug auf den Verwendungsnachweis unter Punkt 2.12: "Der iSFP muss abschließend beschieden und ausgezahlt worden sein."
Haben Sie versehentlich eine falsche Angabe gemacht, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Fördergeber, um den entsprechenden Nachweis abändern zu lassen. Die Sachbearbeiter des BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.