Unser Energieberater hat uns jetzt für die Einreichung einer BEG-Maßnahme aus einem iSFP nochmal eine Rechnung über 960 € gestellt. Beim Erstellen des iSFP meinte er, es kämen keine weiteren Kosten auf uns zu. Ist das zulässig?
Generell handelt es sich bei der geförderten Energieberatung und der Beantragung von Fördermitteln um zwei Leistungen, die üblicherweise auch getrennt abgerechnet werden. Mit diesem Hintergrund ist das Verhalten Ihres Energieberaters erst einmal korrekt und zulässig. Anders sähe es aus, wenn er Ihnen die Antragstellung explizit mit der Energieberatung angeboten hätte. Ohne die vertraglichen Grundlagen zu kennen, lässt sich das aus der Ferne leider nicht beurteilen.
Übrigens: Die Kosten, die bei der Antragstellung anfallen, können Sie im Zuge der Förderung der Sanierung fördern lassen. Als Leistung im Segment "Fachplanung und Baubegleitung" erhalten Sie dabei einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten.
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