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Expertenrat

Muss der iSFP vom BAFA bearbeitet worden sein, um den iSFP-Bonus zu erhalten?

Frage von Bastian B. am 08.04.2022 

Ich habe durch einen Energieberater einen iSFP erstellen lassen, welcher mir nun vorliegt. Enthalten ist die Sanierung des Daches, der Fenster und der Heizung.

Ich würde nun gerne die Förderung für die einzelnen Maßnahmen beantragen und somit beginnen. Leider ist der iSFP durch meinen Energieberater bei der BAFA eingereicht, aber bislang dort noch nicht bearbeitet worden.

Meine Frage deshalb: Reicht die Angabe der Vorgangsnummer vom iSFP bei der Beantragung der Förderung der Einzelmaßnahmen aus, um mir den zusätzlichen Bonus von 5 % auf den iSFP zu sichern, oder muss ich erst abwarten, bis der iSFP bearbeitet ist und dann die Einzelmaßnahmen beantragen?

Zum Verständnis am Beispiel Dach: Der iSFP wurde nicht bearbeitet (nur Vorgangsnummer liegt vor) und ich habe die Einzelmaßnahme beantragt. Bekomme ich dafür nur 20 % Förderung oder trotz des nicht bearbeiteten iSFP 20 % und 5 % Bonus. Der iSFP ist ja da - nur nicht bearbeitet.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BMWK ist es ausreichend, wenn Ihnen der Sanierungsfahrplan vorliegt, für den im Förderprogramm "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" ein Antrag gestellt und durch das BAFA ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Ab diesem Zeitpunkt können Sie einen BEG-Antrag für die entsprechenden Maßnahmen stellen.

Nach Abschluss der Sanierung reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, wobei Sie die Zugehörigkeit der entsprechenden Maßnahme zum Sanierungsfahrplan nachweisen müssen. Bestätigen müssen Sie dann auch, dass der iSFP durch das BAFA gefördert wurde, was beispielsweise mit der Vorgangsnummer möglich ist.


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