Lässt sich der Kredit „Jung kauft Alt“ auch beantragen, wenn das Haus letztendlich doch abgerissen und auf dem gleichen Grund neu gebaut wird? Oder lediglich bei der Sanierung von Altbestand?
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll ist. Denn die Förderung aus dem KfW-Programm 308 bekommen Sie nur, wenn Sie ein sanierungsbedürftiges Haus kaufen und nach Zusage mindestens zum „Effizienzhaus 70 EE“ sanieren. Den Nachweis über die abgeschlossene Sanierung müssen Sie spätestens 4,5 Jahre nach der Zusage der Förderung vorlegen.