x
Expertenrat

Bekomme ich den Kredit „Jung kauft Alt“ auch, wenn das Haus abgerissen und neu gebaut wird?

Frage von Tobias R. am 06.10.2024 

Lässt sich der Kredit „Jung kauft Alt“ auch beantragen, wenn das Haus letztendlich doch abgerissen und auf dem gleichen Grund neu gebaut wird? Oder lediglich bei der Sanierung von Altbestand?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll ist. Denn die Förderung aus dem KfW-Programm 308 bekommen Sie nur, wenn Sie ein sanierungsbedürftiges Haus kaufen und nach Zusage mindestens zum „Effizienz­haus 70 EE“ sanieren. Den Nach­weis über die ab­geschlossene Sanierung müssen Sie spätestens 4,5 Jahre nach der Zusage der Förderung vorlegen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Förderüberblick Sanierung

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Online-Energieberatung

 

Newsletter-Abo