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Expertenrat

Muss ich einen Ölkachelofen per Gesetz austauschen lassen?

Frage von Bao D. am 10.05.2023 

Wir wollen ein Haus kaufen, welches einen Ölkachelofen Bj. 1993 im Flur und separat noch eine komplett elektrische Fußbodenheizung hat. Muss ich die Öl-Heizungsanlage austauschen oder darf ich die weiter benutzen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Austauschpflicht des Gebäudeenergiegesetzes bezieht sich nur auf Heizkessel, also Wärmeerzeuger, die eine Wärmeträgermedium (zum Beispiel Wasser) erwärmen. Die Austauschpflichten der 1. BImSchV betreffen hingegen nur Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe. Da in Ihrem Fall beides nicht zutrifft, entscheiden die Abgaswerte der Feuerstätte. Eine verbindliche Antwort darauf, ob der Ölkachelofen weiter betrieben werden kann, erhalten Sie vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger oder vom Verkäufer selbst. Ohne weitere Informationen ist eine Aussage aus der Ferne jedoch leider nicht möglich.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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