Fällt ein Kachelofen mit Öl-Einsatz, der über eine Lüftung das gesamte Haus beheizt, unter die Regelungen nach GEG für Öl-Heizungen oder ist hier lediglich das BImSchGesetz zu beachten?
Geht es um die Austauschpflicht nach § 72, kommt das GEG hier aller Voraussicht nicht zum Tragen. Denn dieses fordert den Austausch alter "Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden". Bei einem Heizkessel handelt es sich nach § 3 GEG um einen "aus Kessel und Brenner bestehender Wärmeerzeuger, der dazu dient, die durch die Verbrennung freigesetzte Wärme an einen Wärmeträger zu übertragen,".
Ein Kachelofen mit Öl-Heizeinsatz entspricht dieser Definition in aller Regel nicht. Da die Länder mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich umgehen, erhalten Sie eine rechtssichere Antwort jedoch nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Land.