Muss ich meinen Ofen Kago Tukur mit den Werten 1.368 mg/Nm³ CO und 27 mgCO/m³ und einem Wirkungsgrad von 78,2 % austauschen?
Nach § 26 der 1. BImSchV dürfen Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, nur weiter betrieben werden, wenn sie die nachfolgenden Grenzwerte in Bezug auf Staub und CO nicht überschreiten:
Sie überschreiten die Anforderungen Ihrer Angaben zur Folge und müssen den Ofen daher austauschen oder nachrüsten lassen. Eine verbindliche Antwort dazu bekommen Sie vom zuständigen Schornsteinfeger. Dieser kann auch eine Messung durchführen, um die Werte noch einmal zu prüfen. Lassen Sie einen Feinstaubfilter oder einen Partikelabscheider nachrüsten, ist das nicht erforderlich. Die Kosten solcher Systeme liegen allerdings bei 500 bis 2.000 Euro.