Wir würden gerne einen bestehenden alten Kaminofen gegen einen neuen aktuellen Kaminofen austauschen. Ab 1. Januar 2022 gibt es das neue Gesetz mit dem höheren Kamin. Würde mich das auch betreffen, wenn der Kamin Bestand ist und ich nur den Ofen tauschen möchte?
Die Neuregelung der Ableitbedingungen aus der 1. BImSchV betreffen nur neue Anlagen. Wer eine oder mehrere Feuerstellen austauscht, muss sich nach wie vor an die aktuell noch gültigen Vorgaben halten. Das gilt auch dann, wenn Sie beispielsweise eine bestehende Gas- oder Ölheizung durch eine Festbrennstoffheizung austauschen.
Die aktuellen und noch bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Anforderungen besagen, dass:
Sie müssen den Schornsteinverlauf durch die Neuregelung der 1. BImSchV 2022 also nicht verändern, wenn Sie eine oder mehrere Feuerstätten austauschen.
Unser Tipp: Sprechen Sie die geplanten Arbeiten mit Ihrem Schornsteinfeger ab. Der Experte kennt die technischen Vorgaben und erklärt, was bei einem Heizungstausch zu beachten ist.