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Expertenrat

Muss ich den Schornstein sanieren, wenn ich den angeschlossenen Ofen austausche?

Frage von Steffi F. am 26.11.2021 

Wir würden gerne einen bestehenden alten Kaminofen gegen einen neuen aktuellen Kaminofen austauschen. Ab 1. Januar 2022 gibt es das neue Gesetz mit dem höheren Kamin. Würde mich das auch betreffen, wenn der Kamin Bestand ist und ich nur den Ofen tauschen möchte?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Neuregelung der Ableitbedingungen aus der 1. BImSchV betreffen nur neue Anlagen. Wer eine oder mehrere Feuerstellen austauscht, muss sich nach wie vor an die aktuell noch gültigen Vorgaben halten. Das gilt auch dann, wenn Sie beispielsweise eine bestehende Gas- oder Ölheizung durch eine Festbrennstoffheizung austauschen.

Die aktuellen und noch bis zum 31. Dezember 2021 gültigen Anforderungen besagen, dass:


  • der Schornstein den First bei einer Dachneigung bis einschließlich 20 Grad um 40 cm überragen oder mindestens 1 Meter von der Dachfläche entfernt sein muss.
  • der Schornstein den First bei einer Dachneigung von mehr als 20 Grad um mindestens 40 cm überragen oder einen horizontalen Abstand von mindestens 2,30 Meter zur Dachfläche haben muss.

Sie müssen den Schornsteinverlauf durch die Neuregelung der 1. BImSchV 2022 also nicht verändern, wenn Sie eine oder mehrere Feuerstätten austauschen.

Unser Tipp: Sprechen Sie die geplanten Arbeiten mit Ihrem Schornsteinfeger ab. Der Experte kennt die technischen Vorgaben und erklärt, was bei einem Heizungstausch zu beachten ist.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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