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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für einen wasserführenden Kamin zum Nachrüsten?

Frage von Familie D. am 01.07.2022 

Mir gefallen Aufbau und Inhalt ihrer Info Seiten sehr gut. Ich würde gerne die nötigen eBooks für mein Vorhaben/Überlegungen kaufen. Habe eine 23 Jahre alte Ölheizung im KG (läuft schon immer problemlos, Weishaupt WL 10-B Jahresverbrauch 3.000 Liter), die wir gerne in Betrieb lassen würden, zeitgleich aber im EG-Wohnzimmer an einen freien Kamin einen wasserführenden Pelletofen (evtl. auch Kombiofen HOLZ-Pellets) betreiben möchten.

Hauptfrage: Könnte ich für die angedachte Heizungsoptimierung auch die BAFA-Förderung erhalten? Welche baulichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten? Empfohlene Heizungstechnik? In welchen E-Books von ihnen könnte ich mich über meine Fragen ausreichend informieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Vielen Dank für die schöne Rückmeldung. Rüsten Sie einen wasserführenden Pelletkaminofen nach, können Sie BAFA-Fördermittel in Höhe von 35 bis 40 Prozent beantragen. Wichtig ist, dass der Ofen die technischen Vorgaben erfüllt und sauber arbeitet. Wählen Sie einen Ofen aus der BAFA-Liste förderbarer, automatisch beschickter Biomasseanlagen, halten Sie diese sicher ein.

Baulich ist darüber hinaus zu beachten, dass für die Förderung wasserführender Pelletöfen eine Leistung von mindestens 5 kW vorhanden sein sollte. Sie benötigen einen Wärmespeicher, um Pelletofen und Ölheizung zusammenzuschalten und müssen von einem Schornsteinfeger prüfen lassen, ob der vorhandene Schornstein intakt und entsprechend dimensioniert ist.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Pelletheizungen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Kamine und Öfen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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