Mein Kaminofen wurde 2003 eingebaut (Typ Helsinki 4645). Muss der Ofen ausgetauscht werden?
Ob Sie den Ofen weiter betreiben können, hängt von den Emissionswerten ab. Entsprechen diese den Vorgaben der 1. BImSchV, sind Sie nicht von der Austauschpflicht betroffen. Andernfalls müssen Sie den Ofen stilllegen, austauschen oder um einen Filter/Partikelabscheider ergänzen.
Die 1. BImSchV gibt in § 26 folgende Kennwerte vor:
Können Sie die Einhaltung der Werte nicht nachweisen (zum Beispiel mit einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder einer Messung des Schornsteinfegers), dürfen Sie den Ofen nur noch bis zum 31.12.2024 betreiben. Uns liegen leider keine verbindlichen Daten zu den Emissionen des Kamins vor.
Wir empfehlen den Kontakt zu Ihrem Schornsteinfeger. Dieser hilft dabei, die für Sie beste Lösung zu finden.