Ich überlege, einen Kaminofen mit Wasserkreislauf zu installieren. Da die Wärme dann die Heizungen im ganzen Haus versorgt, müsste der Kamin als Anteil der 65 % (demnächst) geforderten EE geltend gemacht werden können, oder liege ich damit falsch?
Grundsätzlich ist das richtig. Ob sich der Kamin tatsächlich anrechnen lässt, hängt aber von einigen Bedingungen ab. So benötigen Sie nach § 71 g des aktuell bekannten GEG-Entwurfs:
Darüber hinaus muss der Ofen automatisch beschickt sein, was zum Beispiel Pelletkaminöfen mit Wassertasche erfüllen.
Die Anrechnung der vom Kamin erzeugten Wärme erfolgt nach DIN V 18599: 2018-09, zum Beispiel durch einen Energieberater.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz aktuell noch nicht erlassen wurde und eine verbindliche Antwort daher nicht möglich ist.
Übrigens: Der Staat vergibt eine Förderung für wasserführende Pelletkaminöfen. Erhältlich sind Zuschüsse in Höhe von 10 Prozent oder steuerliche Vergünstigungen in Höhe von 20 Prozent. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Pelletöfen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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