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Expertenrat

Was ist beim Kauf eines Hauses mit Ölheizung zu beachten?

Frage von Franz-Josef B. am 07.04.2024 

Was ist zu beachten, wenn ich ab 01.01.2024 ein Haus mit Ölheizung kaufe? Das Haus ist BJ. 1997

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu beachten. Sie können die Heizung weiter betreiben und müssen erst im Falle eines irreparablen Schadens oder bei einem geplanten Heizungstausch die Vorgaben des neuen GEG einhalten. Welche Möglichkeiten Sie dann haben, erklären wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch".

Handelt es sich noch nicht um eine Niedertemperaturheizung, müssen Sie die Anlage nach 30 Jahren im Betrieb (im Jahr 2027) austauschen. Die Vorgaben des GEG sind auch in diesem Fall zu erfüllen.

Um was für eine Art Heizung es sich in Ihrem Fall handelt, erfahren Sie von einem Energieberater oder von einem Heizungsbauer aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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