Was ist zu beachten, wenn ich ab 01.01.2024 ein Haus mit Ölheizung kaufe? Das Haus ist BJ. 1997
Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu beachten. Sie können die Heizung weiter betreiben und müssen erst im Falle eines irreparablen Schadens oder bei einem geplanten Heizungstausch die Vorgaben des neuen GEG einhalten. Welche Möglichkeiten Sie dann haben, erklären wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch".
Handelt es sich noch nicht um eine Niedertemperaturheizung, müssen Sie die Anlage nach 30 Jahren im Betrieb (im Jahr 2027) austauschen. Die Vorgaben des GEG sind auch in diesem Fall zu erfüllen.
Um was für eine Art Heizung es sich in Ihrem Fall handelt, erfahren Sie von einem Energieberater oder von einem Heizungsbauer aus Ihrer Region.