Wir wollen noch vor dem Winter die Kellerdecke in unserem Reihenmittelhaus dämmen. Das Haus wurde 1993 gebaut und ist vollunterkellert. Müssen wir vor der Maßnahme einen Energieberater hinzuziehen? Die ausführende Fachfirma hat uns 8 cm Platten empfohlen. An wen wenden wir uns betr. Fördermaßnahme?
Ob Sie einen Energieberater für die Kellerdeckendämmung hinzuziehen müssen, hängt davon, ob Sie eine Förderung dafür beantragen möchten. Ohne Förderung können Sie die Dämmung auch ohne Energieberater ausführen lassen. Wichtig ist, dass dabei die Vorgaben der EnEV 2014 für die Kellerdeckendämmung eingehalten werden und dass Ihnen die beauftragte Fachfirma das nach der Sanierung auch mit einer Unternehmererklärung bescheinigt.
Wenn Sie eine Förderung für die Kellerdeckendämmung bei der KfW beantragen möchten, müssen Sie einen Energieberater einschalten. Unabhängige Sachverständige, die für die Beantragung der KfW-Förderung zugelassen sind, finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Wenn Sie einen Sachverständigen vor Ort ausgewählt haben, besprechen Sie mit ihm die geplante Dämmung. Er kann dann den Antrag auf einen Investitionszuschuss direkt bei der KfW stellen (für einen KfW-Kredit füllt der Sachverständige die so genannte Bestätigung zum Antrag aus, diese nehmen Sie dann mit zum Banktermin). Das muss unbedingt vor Beginn der Dämmung passieren! Wenn Sie eine Zusage für die Förderung haben, kann die Sanierung beginnen. Der Sachverständige überprüft die Ausführung im Rahmen einer Baubegleitung (auch dafür gibt eine Förderung!), das verhindert Baumängel. Nach der Sanierung reichen Sie die Verwendungsnachweise bei der KfW ein und erhalten den Zuschuss (bei einem Kredit wird die Bestätigung bei der Bank eingereicht.)